Stellungnahme des Instituts für Zeitgeschichte zur Situation der Flüchtlingslager auf den griechischen Inseln

An die österreichische Bundesregierung

Österreich ist seit vielen Jahrzehnten Ziel-, Transit- und Auswanderungsland für hunderttausende Menschen und die Geschichte zeigt, dass Österreich immer wieder in der Lage war, dies zu meistern. Der Blick auf historische Migrations- und Fluchtbewegungen verdeutlicht, dass die Aufnahme geflüchteter Menschen auch unter schwierigen Bedingungen bewerkstelligt werden konnte. Dabei wurde Österreich nicht alleine gelassen; vor allem in der unmittelbaren Nachkriegszeit als rund 1,6 Millionen Geflüchtete und Vertriebene, darunter viele ehemalige Zwangsarbeiter*innen, KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene im Land waren. Als 1956 mehr als 180.000 Menschen aus Ungarn flohen, unterstützte nicht nur die internationale Staatengemeinschaft ihre Aufnahme in Österreich und anderen Ländern, die Hilfe für diese Geflüchteten wurde auch von einer Reihe von zivilgesellschaftlichen Gruppierungen und Institutionen tatkräftig unterstützt. Das Narrativ von der Hilfsbereitschaft der Österreicher*innen 1956 wurde zu einem wichtigen Bezugspunkt für das Selbstverständnis und die österreichische Identitätsbildung als demokratisches und neutrales Land. Der auch auf internationale Unterstützung zurückgehende wirtschaftliche Aufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg führte nicht zuletzt dazu, dass Österreich heute eines der reichsten Länder der Welt ist, das die Aufnahme von Geflüchteten bei entsprechendem politischen Willen leisten kann. Versuche der Verhinderung und Blockierung von Migration und Flucht entstanden historisch oft aus innenpolitischem Kalkül – dazu zählt etwa die Weigerung vieler Aufnahmeländer bei der Konferenz von Evian 1938 die Kontingente für jüdische Geflüchtete aus dem Deutschen Reich zu erhöhen. Wo hingegen die Aufnahme von Menschen, die zur Flucht gezwungen wurden, möglich gemacht wurde, konnte viel Leid erspart und Leben gerettet werden. So fanden zwischen 1938 und 1945 weit mehr als 100.000 Geflüchtete, die vor politischer und rassistischer Verfolgung aus Österreich flohen, Aufnahme in Ländern auf der ganzen Welt.


Auch aus einer historischen Perspektive höchst problematisch ist der Umgang mit Grund- und Menschenrechten, die als Folge der Schrecken des Zweiten Weltkriegs auf internationaler Ebene ausverhandelt wurden. Mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und der Verankerung des Rechts auf Asyl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 (Artikel 14) wurde ein Minimalkonsens im Umgang mit Geflüchteten geschaffen. Diese Rechte dürfen heute nicht auf Grund zynischer populistischer Diskurse aufs Spiel gesetzt werden.


Die Situation in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln widerspricht einem Mindeststandard an humanitären Grundsätzen. Sie ist auch das Resultat einer historischen Entwicklung, in der sich die europäische Union zunehmend gegenüber Migration von Menschen abzuschotten versucht, wiewohl Europa historisch untrennbar mit den politischen und wirtschaftlichen Situationen vieler Herkunftsländer verknüpft ist. Die Menschen in den Flüchtlingslagern sind die Leidtragenden dieser politischen und historischen Entwicklungen, ihnen werden basale Rechte, wie das Recht der Sicherheit der Person, das Recht auf Bildung oder auf soziale Sicherheit, sowie die Möglichkeit, für die eigene Gesundheit zu sorgen, verwehrt. Es ist nicht mit den Werten eines freien, demokratischen Europas vereinbar, menschenverachtende Lebensbedingungen von geflüchteten Menschen in Lagern wie in Moria zu dulden. Das Bekenntnis zu den universellen Menschenrechten darf – auch in Österreich – kein bloßes Lippenbekenntnis sein.


In diesem Sinne wenden wir uns an die österreichische Bundesregierung mit dem dringenden Appell, im Rahmen der humanitären Aktion der Europäischen Union eine nennenswerte Zahl Geflüchteter unverzüglich aus den Lagern herauszuholen, sie in Sicherheit zu bringen, ihnen in Österreich Schutz und würdige Lebensbedingungen zu geben und ihnen ein gerechtes Asylverfahren sowie die Prüfung der Gründe für humanitären Schutz zu gewähren.

Das Institut für Zeitgeschichte